Qualitätsanforderungen
1. Einzelne Äste
Auf der Kante ½ der Dicke
Auf der Seite keine Einschränkungen für gesunde ausgewachsene Äste
Auf der Ober- und Unterseite ¼ der Breite
Maximaler Astdiameter 50 mm
Kanten-/Fadenartige Äste Längere als ⅓ der Breite unzulässig
2. Astgruppen (wird auf 15 cm Abstand
von der doppelten Breite berechnet) ⅓
3. Breite der Ringe Bis zu 6 mm
4. Risse (Kälte-/Blitzrisse, ringartige, Unzulässig
strahlartige Risse) Zulässig
5. Farbliche Veränderungen (blau) Unzulässig
6. Verfaulte Stellen Unzulässig
7. Holzharzansammlungen Zulässig
8. Eingewachsene Rinde Max. Breite 10 mm
Max. Länge 2 Breiten
Max. Tiefe ⅓ der Dicke
9. Rinde an den Ästen Unzulässig
10. Unterrinde Unzulässig
11. Von Schädlingen ausgefressene Stellen Unzulässig
12. Längliche Schiefform 5 mm / 2 m
13. Verdrehtheit Unzulässig
14. Querschief (Delle) Unzulässig
15. Kern Zulässig
16. Abweichungen von den Maßen
(Dicke und Breite) -0 + 2 mm